Schufa-Eintrag loswerden

Hat sich ein Kunde von einem Unternehmen, welches ein Vertragspartner der Schufa Holding AG ist, nicht vertragsgemäß verhalten (zum Beispiel Rechnungen nicht bezahlt), so teilt dies das Unternehmen der Schufa mit. Dort wird das wiederum mit einem negativen Schufa-Eintrag vermerkt. Eine Person mit einem negativen Schufa-Eintrag hat es daraufhin schwer, einen Vertrag oder Ähnliches mit einem anderen Vertragspartner der Schufa abzuschließen. Denn in der Regel überprüft ein Vertragspartner der Schufa die Einträge einer Person, bevor einer Geschäftsbeziehung zugestimmt wird. Stellt sich bei dieser Überprüfung heraus, dass die Person einen negativen Schufa-Eintrag besitzt, heißt das, dass die betreffende Person kreditunwürdig ist. In den meisten Fällen hat dies zur Folge, dass das Unternehmen keine Zustimmung für die beantragte Geschäftsbeziehung erteilt.

Allgemeine Löschung negativer Daten
Oftmals kommt es vor, dass eine Person gar nicht informiert ist über den negativen Schufa-Eintrag. Allerdings hat ein solcher Eintrag auch nicht für immer Bestand. Werden offene Forderungen, Rückzahlungen oder offene Kredite, welche bei der Schufa in Form eines negativen Schufa-Eintrags vermerkt sind, zurückgezahlt, so werden diese negativen Einträge im Allgemeinen nach drei Jahren gelöscht. Diese Regelung gilt für alle Kredite oder für sonstige Geschäfte, welche nicht vertragsgemäß abgewickelt wurden.

Löschen der Daten vor der Löschfrist
Personen, die durch einen kleinen Fehler einen negativen Schufa-Eintrag erhalten haben, sind oftmals fast schon am Verzweifeln, wie sie diesen wieder wegbekommen können, bevor die Löschfrist abgelaufen ist. Allerdings besteht kein Rechtsanspruch auf dieses Löschen der Daten. Allerdings kann man den Gläubigern mitteilen, dass die Verbindlichkeiten vollständig zurückgezahlt wurden und diese auffordern, den Eintrag bei der Schufa löschen zu lassen. Kommen die Gläubiger dieser Aufforderung nicht nach, besteht die Möglichkeit, die Zahlung der Verbindlichkeiten der Schufa direkt in einem Schreiben nachzuweisen. Dass daraufhin der Eintrag gelöscht wird, ist jedoch nicht garantiert, da – wie bereits gesagt – kein Rechtsanspruch auf vorzeitige Löschung besteht. Auf jeden Fall wird daraufhin allerdings die Begleichung der Forderungen im Schufa-Eintrag vermerkt werden.